AGB - Dog.Human.Walk Hundepsychologie Verhaltensberatung Hundeschule
Dog Human Walk Hundepsychologin, Verhaltensberaterin Hundetrainerin Hundeschule für mehr Wissen rund um Hundeverhalten u Kommunikation Hundefreilauf Bitburg Trier Wittlich Speicher
Dog Human Walk, Hundeschule, Hundepsychologie, Hundeerziehung, Hundetraining, Welpenerziehung, Bitburg, Trier, Wittlich, Luxemburg
29077
wp-singular,page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-29077,wp-custom-logo,wp-theme-bridge,bridge-core-3.3.4.8,qi-blocks-1.5.1,qodef-gutenberg--touch,qode-music-2.1.8.2,qode-news-3.0.7.2,qode-quick-links-2.1.1.1,qodef-qi--touch,qi-addons-for-elementor-1.10,qode-optimizer-1.2.2,,qode-page-loading-effect-enabled,no_animation_on_touch,qode-title-hidden,side_area_uncovered_from_content,footer_responsive_adv,qode-theme-ver-30.8.8.9,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,elementor-default,elementor-template-full-width,elementor-kit-188,elementor-page elementor-page-29077

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dog.Human.Walk

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  2. Leistungen des Anbieters
  3. Vertragsschluss
  4. Widerrufsrecht für Verbraucher
  5. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
  6. Vergütung
  7. Vertraulichkeit
  8. Begleitendes Informationsmaterial
  9. Mängelhaftung
  10. Haftung
  11. Anwendbares Recht
  12. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Tatjana Schröder, handelnd unter „Dog Human Walk“ (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter über die vom Anbieter auf seiner Website oder in anderen Medien beschriebenen Beratungsleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Leistungen des Anbieters

2.1 Der Anbieter bietet seine Leistung sowohl online als auch vor Ort beim Kunden an. Der Inhalt der Beratungsleistung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.

2.2 Bei Online-Beratungen erbringt der Anbieter seine Leistung ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Anbieter dem Kunden vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.

2.3 Bei Beratungen vor Ort beim Kunden erbringt der Anbieter seine Leistung im persönlichen Kontakt mit dem Kunden an dem vom Kunden angegebenen Ort.

2.4 Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, erbringt der Anbieter seine Leistung in eigener Person.

2.5 Der Anbieter erbringt seine Leistung mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, schuldet der Anbieter keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Anbieter keinen Einfluss hat.

3) Vertragsschluss

Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

4) Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

5) Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde hat dem Anbieter die für die Erbringung der geschuldeten Leistung benötigten Informationen unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Anbieters fällt.

5.2 Sofern nach dem konkreten Vertragsinhalt eine Begutachtung beim Kunden geschuldet ist, gewährt der Kunde dem Anbieter Zugang zu den von diesem zu begutachtenden Einrichtungen und stellt ihm ggf. geeignetes vom Kunden ausgewähltes Fachpersonal zur Verfügung, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Beratungsleistung erforderlich ist.

6) Vergütung

6.1 Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

6.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei vor Ort erbrachten Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt.

6.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

6.4 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

7) Vertraulichkeit

Der Anbieter wird die im Rahmen seiner Leistungen über den Kunden erlangten Informationen, insbesondere solche Informationen, die private oder betriebliche Belange betreffen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht zur Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

8) Begleitendes Informationsmaterial

8.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte von Informationsmaterial, welches dem Kunden - gleich in welcher Form - gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Beratung überlassen wird.

8.2 Der Kunde darf ihm vom Anbieter gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Beratung überlassenes Informationsmaterial lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, ihm überlassenes Informationsmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

8.3 Bei Online-Beratungen wird dem Kunden begleitendes Informationsmaterial (z. B. Beratungsunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download bereitgestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Informationsmaterials in körperlicher Form.

9) Mängelhaftung

Schuldet der Anbieter nach dem Inhalt des Vertrages die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB (z. B. Erstellung eines Gutachtens), haftet er für Mängel des Werks nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit sich aus der nachfolgenden Regelung nichts anderes ergibt.

10) Haftung

Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

12) Alternative Streitbeilegung

Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

AGB Trainingsvereinbarung Beratung/Einzelstunden & Workshops

Dog Human Walk
Inh. Tatjana Schröder
Kollenbergstr. 10
54647 Dudeldorf
Deutschland

1. Allgemeines
Allen Leistungen von Dog Human Walk („DHW“ oder “Trainerin”), Verträgen mit Kunden oder Teilnehmern (im folgenden „Teilnehmer“ oder „Kunde“) einschließlich der Geschäftsanbahnung im Rahmen der DHW-Workshops liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollständig akzeptiert.
Abweichende Bedingungen des Kunden und des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, DHW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. DHW ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. DHW wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Erweiterungen der Leistungen, Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Teilnehmer und DHW erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Teilnehmers. Der Teilnehmer willigt ein, über Änderungen der AGB beim Einloggen auf der jeweiligen Plattform oder per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) widerspricht („Widerspruchsfrist“). Auf diesen Umstand wird DHW bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten AGB nicht innerhalb der Widerspruchsfrist der DHW gegenüber oder nutzt der Teilnehmer die Services trotz Zugang der Änderungsmitteilung weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden AGB ihm gegenüber wirksam. Widerspricht der Teilnehmer fristgemäß, so ist er wie DHW berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Etwaige im voraus über den Beendigungszeitraum bezahlte Leistungsentgelte werden anteilig zurückerstattet. DHW wird in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

2. Anmeldung und Zahlungsvereinbarung
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich. Ein Beratungs- bzw. Trainingsvertrag kommt zustande durch Abgabe eines Anmeldeformulars durch den Teilnehmer, der diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat, sowie durch Bestätigung in Textform. Die Bestätigung erfolgt unverzüglich, soweit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich. Die Anmeldung gilt für ein Hund-Mensch-Team, wobei der teilnehmende Hund bei der Anmeldung festgelegt wird. Der Teilnehmer kauft ein fest definiertes Trainingspaket. Anzahl der Trainingsstunden, Dauer und Art der Leistung sind bei Kauf eindeutig bestimmt. DHW speichert die vom Teilnehmer angegebenen Daten mit dem jeweiligen Anmeldedatum in einer Datenbank. Diese Daten sind für den Teilnehmer nicht zugänglich. Auf die entsprechende Datenschutzerklärung wird hingewiesen. Ferner erfolgt die Zusendung der Rechnung über die Teilnahmegebühr, die zur Zahlung sofort fällig ist. Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann per Banküberweisung oder per Paypal erfolgen. Voraussetzung der Teilnahmeberechtigung ist, dass die Zahlung noch vor Beginn eines Workshops bei DHW eingegangen ist. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung – Beratungstermine und Einzelstunden sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen – gilt dies für die erste Rate. Geht eine Rate ganz oder teilweise bis zum 3. Werktag nach Fälligkeit nicht ein, wird die gesamte noch offene Forderung (Restschuld) sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungssäumnis behält sich DHW das Recht vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Wird die vereinbarte Beratungszeit mit Zustimmung des Teilnehmers überzogen, wird im 15-Minuten-Takt das Honorar berechnet und bar nach der Beratung gezahlt.
Die Kosten für Folgetrainings, sofern es sich um Einzelstunden handelt, sind im Fall von Trainings bei DHW bar zu entrichten. Die Zahlungsmodalität der Folgetrainings im Tele-Coaching erfolgt im voraus per Banküberweisung oder PayPal. Werden Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal) abgewickelt, gelten zusätzlich deren Bedingungen im Bezahlprozess.

3. Leistungen
Die Trainings-/Beratungsleistungen entsprechen den ausgeschriebenen Inhalten. DHW behält sich das Recht vor, unwesentliche Leistungen kurzfristig zu ändern bzw. anzupassen.

3a. Hausbesuche (Training beim Kunden vor Ort)
1. Begriff und Zweck: Hausbesuche sind individuelle Trainings- oder Beratungseinheiten, die am Wohnort oder einem vom Kunden benannten Ort (z. B. Wohnung, Garten, öffentlicher Bereich in unmittelbarer Nähe) stattfinden. Sie dienen der praxisnahen Umsetzung des Trainings im gewohnten Umfeld des Hundes.
2. Fahrtkosten: Für Hausbesuche wird zusätzlich zum Trainingshonorar eine Fahrtkostenpauschale pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet. Grundlage ist die tatsächlich gefahrene Wegstrecke zwischen dem Unternehmenssitz von DHW (Kollenbergstr. 10, 54647 Dudeldorf) und dem tatsächlichen Trainingsort laut Routenberechnung (z. B. Google Maps). Eventuell entstehende Parkgebühren, Maut- oder Eintrittskosten werden gesondert ausgewiesen. v 3. Absagen und Anfahrt: Wird ein Hausbesuch so kurzfristig abgesagt, dass sich die Trainerin bereits auf der Anfahrt befindet, werden die bis dahin angefallenen Fahrtkosten voll berechnet, auch wenn das Training selbst entfällt. Erfolgt die Absage nach Eintreffen am Trainingsort, gilt der Termin als durchgeführt. Im Übrigen gelten die Stornierungsfristen gemäß § 9 entsprechend.
4. Vorbereitung durch den Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass die Trainingsumgebung frei von Gefahren, störungsarm und hygienisch ist. Es dürfen sich keine Personen mit ansteckenden Krankheiten (z. B. Influenza, Covid-19, Norovirus, Erkältungsbedingte Krankheiten oder ähnliche Infektionen) im Trainingsbereich oder Haushalt aufhalten, wenn diese das Wohl oder die Gesundheit der Trainerin gefährden könnten. Ist dies der Fall oder wird dies während des Termins erkennbar, kann die Trainerin das Training sofort abbrechen oder verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung besteht.
5. Privatsphäre, Video- und Kameraaufnahmen: Während Hausbesuchen ist das Anfertigen oder Speichern von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen (auch durch Überwachungskameras, Smart-Home-Geräte oder Haustürklingeln mit Aufnahmefunktion) nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Trainerin zulässig. Jegliche Aufzeichnung ohne Zustimmung stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und ggf. der DSGVO dar und kann rechtlich verfolgt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Trainerin vor Beginn des Trainings mitzuteilen, wenn in der Trainingsumgebung aktive Überwachungssysteme vorhanden sind. Diese sind während des Trainings abzuschalten oder zu deaktivieren, sofern keine Einwilligung vorliegt. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Trainingsabbruch führen; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
6. Sicherheits- und Haftungshinweis: Die Trainerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 7) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf ungeeignete Räumlichkeiten, mangelnde Sicherung im Haushalt oder nicht angezeigte Risiken zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Kunde. Die Haftung der Trainerin richtet sich ergänzend nach den allgemeinen Haftungsregelungen in §7 dieser AGB.

3b. Charakter der Trainingsleistungen (Dienstleistung, kein schulischer Unterricht)
1. Die Trainings- und Beratungsformate von DHW sind auf die individuelle verhaltensbezogene Arbeit mit dem Hund ausgerichtet. Kern der Leistung ist die Erfassung des Ist-Zustands, die Entwicklung eines maßgeschneiderten Trainings- und Managementkonzepts sowie die praktische Umsetzung im Alltag des Teams.
2. Erläuterungen, Erklärungen und Demonstrationen gegenüber dem Hundehalter erfolgen ausschließlich zur Begleitung der verhaltensbezogenen Dienstleistung und zur Sicherstellung der praktischen Umsetzbarkeit im Alltag. Sie sind nicht als eigenständiger, systematischer Unterricht mit festem Lehrplan, Prüfungsordnung oder schulähnlichen Strukturen ausgestaltet.
3. Gruppen- und Einzeltermine dienen schwerpunktmäßig der Begleitung realer Alltagssituationen, der Moderation von Hund-Hund- und Hund-Umwelt-Interaktionen sowie der Anpassung von Umfeld, Management und Handling. v 4. DHW betreibt keine Schule im klassischen Sinne, insbesondere keine Hundeschule mit formalisiertem Abschluss-, Prüfungs- oder Zertifikatssystem für Hundehalter. Etwaige Teilnahmebescheinigungen dokumentieren ausschließlich die Teilnahme an einem Praxisformat und enthalten kein Zeugnis über den Wissenstand des Halters.
5. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Alltag liegt beim Hundehalter. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten theoretischen Wissensstands oder das Erreichen eines definierten Lernniveaus des Halters besteht nicht.

3c. Videoanalyse und geschütztes DHW-Feedback
1. Videoanalyse: Soweit die Leistung Videoanalyse gebucht ist, kann der Kunde kurze Trainingsvideos zur Einschätzung durch DHW einreichen. Der Kunde versichert, dass er zur Aufnahme und Übermittlung der Videos berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
2. Inhalt der Videoanalyse: Die Analyse kann in Textform, als Audio-/Voicenachricht, Screenshot, Bildkommentar, Videokommentar oder sonstiges digitales Feedback erfolgen. Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Situation und Informationen. Sie ersetzt keine vollständige Verhaltensanalyse vor Ort, sofern eine solche erforderlich ist.
3. Rechte an Kundeninhalten: Der Kunde räumt DHW an den hochgeladenen Videos, Bildern, Beschreibungen und sonstigen Inhalten ein einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Durchführung der Videoanalyse, Trainingsbegleitung, Kommunikation, Qualitätssicherung und Dokumentation erforderlich ist. In besonderen Fällen wird DHW nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung das digitale Material für eigene Zwecke verwenden (z.B. auf der Website von DHW, Social Media oder Printmedien). Dabei wird der Bezug zum Kunden anonymisiert und unkenntlich gemacht.
4. Kein Download- oder Weitergaberecht: Schriftliche Feedbacks, Screenshots, Sprachnachrichten, Videos, Trainingsmaterialien und sonstige digitale Inhalte dürfen nicht heruntergeladen, vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben, aufgezeichnet, abgefilmt, per Screenshot gespeichert oder Dritten zugänglich gemacht werden, sofern DHW dies nicht ausdrücklich erlaubt.
5. Schutz veröffentlichter digitaler Daten: DHW kann technische Schutzmaßnahmen einsetzen, insbesondere geschützte Streaming-Links, zeitlich begrenzte Zugriffstokens, Wasserzeichen, Screenshot-/Recording-Schutz, Rechtsklick- und Drucksperren sowie Protokollierung von Zugriffen. Ein vollständiger technischer Schutz gegen Abfilmen, externe Aufnahmen oder Umgehung durch Dritte kann jedoch nicht garantiert werden.
6. Missbrauch: Bei Verstoß gegen Nutzungs- oder Schutzregeln kann DHW den Zugang zu digitalen Inhalten sperren, Inhalte entfernen, Kundenkonten einschränken und weitergehende Ansprüche geltend machen.

3d. Digitale Nachweisprüfung 1. Versand von Nachweisen: Teilnehmer können Impf- und Versicherungsnachweise digital per Email an DHW senden. Die Nachweise werden durch DHW geprüft und für die Teilnahme freigegeben.
2. Mitwirkungspflicht: Der Teilnehmer ist verpflichtet, lesbare, vollständige und richtige Nachweise einzureichen und Änderungen, Ablaufdaten, neue Versicherungen, Impfungen oder behördliche Auflagen unverzüglich mitzuteilen.
3. Keine Teilnahme ohne Freigabe: Ohne geprüften und freigegebenen Impf- und Versicherungsstatus besteht kein Anspruch auf Teilnahme an Gruppenstunden oder vergleichbaren Formaten, bei denen DHW eine vorherige Freigabe verlangt.
4. Fehlende oder ungültige Nachweise: Sind Nachweise unvollständig, unlesbar, abgelaufen, nicht zuordenbar oder ungültig, kann DHW die Teilnahme verweigern, alternative Formate anbieten oder eine erneute Einreichung verlangen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits verfallener oder nicht nutzbarer Termine besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
4. Nichtteilnahme/Umbuchung/Übertragung/Gültigkeiten & Pausen
Alle gebuchten Termine (Einzel, Gruppen, Pakete/Kontingente/Workshops) sind verbindlich und persönlich. Kontingente unterliegen einer zeitlichen Befristung zur Nutzung (Gültigkeitszeitraum).
DHW hält die Zeit zu dem mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin individuell vereinbarten Termin ausschließlich für ihn frei. Dadurch planen sowohl der Teilnehmer als auch DHW zuverlässig die Termine. Sollte der Teilnehmer den für ihn reservierten Termin nicht wahrnehmen können, so muss der Teilnehmer mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt telefonisch oder per E-Mail absagen. Bei kurzfristigen Terminabsagen oder unentschuldigtem Fernbleiben wird unabhängig von Gründen (hierzu zählen auch plötzliche Krankheit oder schlechte Wetter- oder Verkehrslage) ein Ausfallhonorar in Höhe einer Trainingsstunde ( i.e. € 75) berechnet bzw. gilt der reservierte Beratungs-/Trainingstermin als genommen und wird von der Gesamttrainingsstundenanzahl eines gebuchten Workshops abgezogen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
Kundenverspätungen verkürzen die Einheit und die volle Vergütung bleibt geschuldet. Trainerverspätungen löst die Verlängerung der Trainingseinheit aus, sofern sie in den laufenden Trainingsablauf integrierbar ist. Andernfalls erfolgt die anteilige Erstattung.
Persönliche Umstände des Teilnehmers oder sonstige in seinem Verantwortungsbereich liegende Gründe, insbesondere eigene Krankheit, Krankheit oder Tod des Hundes, Urlaub, berufliche Verhinderung oder sonstige individuelle Ausfälle, begründen keinen Anspruch auf Verlängerung, Anpassung, Unterbrechung oder Hemmung der Gültigkeitsdauer. Nicht fristgerecht genutzte Einheiten verfallen ersatzlos.
Hat der Teilnehmer seinen gebuchten Kurs begonnen, ist eine Umbuchung auf einen anderen Workshop nicht möglich. Eine Umbuchung ist nur möglich, solange der gebuchte Workshop / die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Damit Umbuchungswünsche berücksichtigt werden können, bedarf jede Mitteilung eines Umbuchungswunsches der Textform noch vor Beginn des eigentlich gebuchten Workshops / der eigentlich gebuchten Leistung. Ein Übertrag gebuchter Leistungen oder Kontingente auf einen anderen Hund oder ein anderes Hund-Mensch-Team ist nicht zulässig. Ein genereller Anspruch hierauf besteht nicht.
Bei unverschuldetem Ausfall einer Veranstaltung / eines Kurses oder Kursteiles (zum Beispiel aufgrund Erkrankung des Kursleiters, einer Pandemie oder höherer Gewalt) bleibt der Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr bestehen. DHW wird sich dabei nach allen Kräften bemühen, die ausgefallene Veranstaltung / den ausgefallenen Termin oder Kursteil innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen. In diesem Fall ist DHW berechtigt, den Workshop, die Beratungsstunde oder Einzelstunde ggf. auch durch andere Vortragende abhalten zu lassen bzw. die Kurs-/Trainingszeiten zu ändern. Fällt nur ein Kursteil aus (z.B. ein Präsenztermin aus Krankheitsgründen oder wegen einer Pandemie), bleibt der Anspruch auf Durchführung und Vergütung der durchführbaren Kursteile (z.B. Inhalte der Online-Akademie oder andere Kurstermine) bestehen, solange die verbliebenen Kursteile das gesamte Themengebiet eines Workshops abdecken oder DHW unverzüglich für die ausgefallenen Kursteile Ersatzlösungen anbietet.
DHW behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. bei Notfällen) Beratungs-/ Trainingstemine auch kurzfristig abzusagen und zu verschieben. Der abgesagte Termin wird durch einen neuen Termin nachgeholt.

5. Wissensvermittlung und Nutzungsrechte
Das in den DHW-Workshops bzw. Beratungs-/Trainingsterminen vermittelte Wissen darf nur zu privaten Zwecken eingesetzt werden. Eine sonstige Weitergabe an Dritte, in welcher Form auch immer, ist unzulässig. Sämtliche ausgehändigten Unterlagen genießen Urheberschutz. Unabhängig vom Bestehen des Urheberschutzes ist die Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen (auch auszugsweise), der Zugangsdaten zur Online-Akademie sowie die Verwendung ohne schriftliche Zustimmung von DHW auch vertraglich verboten. Digitale Foto- und Video-Aufnahmen, die während der Trainings und/oder auf Veranstaltungen von DHW erstellt werden, sind Eigentum von DHW. Den Teilnehmern ist es nicht erlaubt, Video- und/oder Tonaufnahmen zu erstellen, es sei denn es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung hierzu vor. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen eines Trainings / Workshops Bilder und/oder Videos der Veranstaltung angefertigt werden und zur Veröffentlichung zu Werbezwecken in allen zu diesen Zwecken genutzten Medien, insbesondere auf den Websites, in (Print-)Publikationen und in Social-Media-Accounts und -Posts von DHW verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen der Dokumentation der Trainings / Workshops und dem Marketing von DHW. Teilnehmer, die nicht abgebildet werden möchten, werden gebeten, darauf zu Beginn eines Trainings / Workshops hinzuweisen und werden dann ausgeblendet.

6. Teilnahme an Trainings und Workshops
Bei einer Teilnahme an einem Gruppentraining im direkten Kontakt zu anderen Hunden (Spiel etc.) ist ein gültiger Impfschutz notwendig. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von Krankheiten und Parasiten ist. Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Dog Human Walk ist berechtigt, eine Kopie des Versicherungsnachweises zu fertigen und zu den Unterlagen zu nehmen. Die entsprechenden Nachweise sind vor Trainingsbeginn bzw. Beginn eines Workshops vorzuweisen. Bei der Teilnahme an einem Gruppentraining wird ein respektvoller Umgang gepflegt und jeder Teilnehmer nimmt Rücksicht auf die anderen Teilnehmer.
In den Zeiten der Läufigkeit einer Hündin ist Dog Human Walk rechtzeitig zu informieren. Der Trainingsort für die Trainingszeit bzw. Beratungszeit muss unter Umständen verlegt werden. Auf dem Trainingsgelände von Dog Human Walk dürfen sich keine läufigen Hündinnen aufhalten.
Bei aktiver Teilnahme an den Trainings-/Workshops ist der Teilnehmer verpflichtet, körperliche Beschwerden und Einschränkungen seines Hundes mitzuteilen, damit keine Verletzung des Körpers, Lebens, der Freiheit oder Gesundheit in Frage steht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei körperlichen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen des Hundes bei der Ausführung von Übungen Rücksicht zu nehmen und seinen Hund nicht zu überfordern. Grundsätzlich erfolgt das Training mit dem Hund gewaltfrei. Die Ausübung von Gewalt am Hund (z.B. anschreien, körperliche Gewalt, das Werfen von Gegenständen, psychologische Druckausübung) wird von Dog Human Walk nicht geduldet und führt zum Ausschluss vom Training/Workshop. Aversive Hilfsmittel, z. B. Stachelhalsband, Würgehalsband ohne Stopp, Teletakt, Peitschen und ähnliches sind strengstens untersagt. Bereits das Mitführen dieser Strafmaßnahmen führen bei Wiederholung zum vollständigen Ausschluss vom weiteren Training und werden dem Veterinäramt gemeldet.
Die Anwesenheit von Kindern/Minderjährigen ist vorab anzukündigen und bedarf der ausdrücklichen Bestätigung der Trainerin. Minderjährige dürfen keinen Hund führen und stehen unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson. Unangekündigte Besucher – gleich welchen Alters – dürfen das Trainingsgelände zu keiner Zeit betreten bzw. den Trainingsbereich (auch im öffentlichen Raum) nicht ohne Freigabe der Trainerin aufsuchen. Für Verhalten und Sicherheit von Besuchern haftet ausdrücklich allein der Kunde.
Zur Pflichtausrüstung gehören: Geeignete Führ- und Schleppleine, sicheres Geschirr und Halsband, ausreichend Leckerlies, Spielzeug und eine Decke. Ein Maulkorb und auch sogenannte Halties können die Trainingsmöglichkeiten bei entsprechender Anwendung und Moderation deutlich erweitern. Ein Hund, der gegenüber Menschen und anderen Hunden aggressives Verhalten zeigt, muss einen sicheren Maulkorb tragen.
Rechtliche Vorgaben sind einzuhalten. Landesrechtliche Pflichten (z. B. LHundG RLP, Leinen-/Maulkorb-/Halteerlaubnisse, Sachkunde) werden stets eingehalten. Nachweise sind vorzuzeigen. (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-LHundGRP2004rahmen)

7. Haftung
Dog Human Walk begleitet den Kunden während einer Trainingsstunde bzw. eines Trainingskurses / Workshops in seiner Tätigkeit in der Rolle eines Beraters. Die von DHW angebotenen Übungsmaßnahmen sind als Empfehlungen zu sehen. Es obliegt alleinig in der Entscheidung des Kunden, diese Empfehlungen umzusetzen. Werden Informationen und Trainingsempfehlungen aus den Trainingsstunden nicht befolgt, nicht sachgerecht durchgeführt oder mit fremden Empfehlungen Dritter kombiniert, kann dies den Trainingserfolg behindern und den zukünftigen Trainingsverlauf erheblich stören. Entstehen durch die Umsetzung dieser Empfehlungen Schäden durch Verletzung von Leben, Körper, Geist und Gesundheit, haftet DHW hierfür nicht. Der Kunde handelt als Besitzer seines Hundes grundsätzlich eigenverantwortlich und trägt sein eigenes Haltungsrisiko. DHW haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper, Geist und Gesundheit entstehende Schäden nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch DHW oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Soweit ein Schaden durch den Hund eines Teilnehmers verursacht wurde, ist DHW berechtigt, dem oder den Verletzten die Daten der Hundehaftpflichtversicherung des Teilnehmers und dessen Anschrift mitzuteilen.
Bei Absage oder Ausfall eines Trainingstermins oder Workshops durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Insoweit gilt das zuvor Gesagte; der Termin wird alsbald möglich zu einem seitens der DHW mitgeteilten Termin nachgeholt. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet DHW nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
Bei aktiver Teilnahme an den Trainings-/Workshops ist der Teilnehmer verpflichtet, körperliche Beschwerden und Einschränkungen seines Hundes mitzuteilen, damit keine Verletzung des Körpers, Lebens, der Freiheit oder Gesundheit in Frage steht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei körperlichen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen des Hundes bei der Ausführung von Übungen Rücksicht zu nehmen und seinen Hund nicht zu überfordern. Soweit die körperlichen Einschränkungen nicht bekannt gegeben wurden, scheidet eine Haftung vollständig aus. Hinsichtlich von Daten oder Inhalten, die gemäß den DHW AGB und den DHW Datenschutzbestimmungen öffentlich verfügbar sind oder waren und durch einen Dritten gespeichert wurden, trifft DHW keine Pflicht zur Unterbindung einer solchen Speicherung beim Dritten.

8. Trainingserfolg
Die von DHW gestellten Angebote werden auf der Basis der neuesten tierpsychologischen Erkenntnisse, anerkannter Trainingsmethoden und jahrelanger Erfahrungen gewaltfrei in der Hundeausbildung abgehalten. Der Grad des Erreichens des Ausbildungsziels, also der Grad des Trainingserfolges des Teilnehmers liegt jedoch zum großen Teil am Teilnehmer und dessen Hund selbst, insbesondere an seinen individuellen Fähigkeiten, seinem Fleiß und seiner Geduld sowie der eigenen Bereitschaft, Lehrinhalte an- und aufzunehmen und diese umzusetzen. Werden Informationen und Trainingsempfehlungen aus den Trainingsstunden nicht befolgt oder mit fremden Empfehlungen Dritter kombiniert, kann dies den Trainingserfolg behindern und den zukünftigen Trainingsverlauf erheblich stören. Trainingserfolg setzt konsequente Umsetzung der Empfehlungen während aber vor allem zwischen den Terminen voraus. Garantierte Erfolge können und werden aus den genannten Gründen nicht zugesagt. Die Leistungen sind als praxisorientierte, verhaltensbezogene Dienstleistung am Hund ausgestaltet und nicht als schulischer Unterricht für Hundehalter konzipiert. Auf dem Weg zum gewünschten Erfolg begleitet Dog Human Walk alle Teilnehmer nach Kräften.

9. Kündigung, Ausschluss
DHW ist zur sofortigen Kündigung des Teilnahmevertrages und/oder zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigt, soweit dieser gegen §5 & §6 verstößt, einer Anordnung oder Weisung von DHW nicht Folge leistet oder der Hausordnung der Trainingsräumlichkeiten zuwiderhandelt. Die Kündigung oder der Ausschluss haben keine Auswirkung auf die Pflicht zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, bleibt vorbehalten.
Eine vorzeitige Beendigung oder ein Abbruch des gebuchten Workshops, Trainings oder Coaching-Angebots durch den Teilnehmer berechtigt nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr – weder vollständig noch anteilig.
Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr bleibt in vollem Umfang bestehen, unabhängig davon, aus welchen Gründen der Teilnehmer das Angebot vorzeitig beendet. Dies gilt auch dann, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Bereits fällige sowie zukünftige Raten sind weiterhin vertragsgemäß zu zahlen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
10a Mitwirkung, Sicherheitsregeln & Entleinen
1. Verbindliche Anweisungen: Sicherheitsrelevante Traineranweisungen sind zu befolgen, dabei jedoch stets eigenständig auf Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen.
2. Entleinen: Freilauf erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung und auf alleiniges Risiko des Halters. Umgebungsgesetze und Verordnungen sind dabei stets einzuhalten.
3. Haftung Halter: Der Kunde haftet für eigene Handlungen, Begleitpersonen sowie Schäden, die sein Hund verursacht oder auslöst.
4. Ausrüstung & Handling: Ausschließlich tierschutzkonforme Hilfsmittel. Wir können und werden Ausrüstung aus Sicherheits-/Tierschutzgründen ablehnen oder alternative Nutzung anordnen.
5. Ausschluss: Bei Verstößen gegen Sicherheits-/Tierschutzregeln oder Gefährdung Anderer können Teams zeitweise oder vollständig ausgeschlossen werden. Eine anteilige Erstattung, wenn keine zeitnahe oder zumutbare Alternative besteht, ist ausgeschlossen.
10b Gelände-/Outdoor-Sicherheit & Eigenverantwortung
1. Trainingsumgebung: Unsere Trainings finden drinnen wie auch draußen, auf Hundeplätzen sowie öffentlichen Flächen statt. Dort können unebener Untergrund, Wurzeln/Steine/Schlaglöcher, rutschige Bereiche (Nässe/Laub/Eis), Hanglagen, Rutsch- und Stolperfallen (z. B. Trainingsequipment Schleppleinen), Vegetation (Dornen, Brennnesseln), Insekten/Zecken sowie Umwelteinflüsse (Hitze, Kälte, Wind, Dunkelheit) vorliegen. Auch sind dort andere Menschen, Tiere und Ablenkungen wie Fahrradfahrer etc. zu erwarten, deren Verhalten sich weitestgehend außerhalb unserer Kontrolle befindet.
2. Eigenverantwortung & Ausrüstung: Das Betreten und Begehen der Trainingsbereiche erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, auf eigene Gefahr. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Trittsicherheit und wählt geeignetes Schuhwerk/Kleidung (wetterfest, rutschhemmend) sowie ggf. persönliche Schutzausrüstung (Sonnenschutz, Zeckenschutz). Er bewertet fortlaufend seine eigene Leistungsfähigkeit und bricht Übungen ab, wenn er sich unsicher oder unwohl fühlt.
3. Auszug der Sicherheitsregeln im Gelände:
1) Leinenmanagement: Schleppleinen nur auf Anweisung; Der Teilnehmer hat Leinen und Trainingsausstattung stets so zu führen, dass Stolper-/Verhedderungsgefahren für alle Beteiligten vermieden werden.
b) Abstand & Freilauf: Der Teilnehmer hat Abstände zu Menschen/Hunden wild lebenden Tieren, Straßen, Gewässern einzuhalten. Entleinen ist nur auf ausdrückliche Traineranweisung erlaubt und nur, wenn sich der Teilnehmer diese Situation zutraut und diese kontrollieren kann.
c) Kinder/Begleitpersonen: Der Teilnehmer sorgt für deren Aufsicht und Sicherheit, diese unterliegen denselben Regeln.
d) Gefahrenmeldung: Erkennbare Gefahrenstellen sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
4. Fremdflächen & Ordnung: Bei Trainings auf dem Hundeplatz/Fremdflächen/öffentlichen Wegen gelten zusätzlich die jeweiligen Hausordnungen/Satzungen, deren Vorgaben stets einzuhalten sind, inkl. Leinen- und Kotentsorgungspflicht.
5. Haftungslenkung: DHW gewährleistet die allgemein erforderliche Verkehrssicherung, kann aber typische, jedem ersichtliche Umweltrisiken nicht vollständig ausschließen. Für Schäden, die allein auf solche typischen Gelände-/Witterungsrisiken zurückgehen und die bei zumutbarer Eigenvorsorge vermeidbar waren, haftet DHW nicht, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung unsererseits vor. 6. Gesundheit des Hundes: Der Kunde stellt sicher, dass sein Hund physisch für Gelände/Temperaturen geeignet ist (Wasser, Temperatur, Pausen, ggf. Pfotenschutz). Anzeichen von Überlastung/Hitze sind der Trainerin sofort anzuzeigen und Übungen auch eigenverantwortlich anzupassen oder zu beenden.
10c Besucher- & Zutrittsregel
1. Zutrittsvoraussetzung: Zutritt zum Trainingsgelände oder -bereich (auch Treffpunkte im öffentlichen Raum) haben nur angemeldete Teilnehmer und vorab bestätigte Besucher.
2. Minderjährige: Minderjährige Besucher sind vorab anzukündigen und erhalten Zutritt nur nach Bestätigung sowie in konsequenter Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. Führen von Hunden ist Minderjährigen untersagt.
3. Sicherheitsanweisungen: Besucher unterliegen den gleichen Sicherheitsregeln (Abstände, Leinenmanagement, Laufrichtungen, etc.). Bei Zuwiderhandlung kann die Trainerin den sofortigen Platzverweis aussprechen.
4. Haftung: Der Kunde haftet für Schäden, die durch von ihm mitgebrachte Besucher verursacht werden, soweit kein vorsätzliches/grob fahrlässiges Verhalten der Trainerin vorliegt.
11. Online-Kurse/Webinare (Technik & Mitwirkung)
Der Kunde stellt eine stabile Internetverbindung zur Verfügung und ist selbst verantwortlich, dass die Systemvoraussetzung für die Nutzung der Online-Kurse/Webinare gewährleistet ist. Technische Störungen auf Kundenseite liegen in dessen Risikobereich. DHW bemüht sich um zumutbare Lösungen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. DHW haftet nicht für Schäden aus Gerätefehlern, Verbindungsabbrüchen, falscher Anwendung oder falscher Umgebungsgestaltung, soweit DHW kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit trifft.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung & Folgeprogramme
1. Einzelleistungen: Enden mit der Durchführung.
2. Pakete/Kontingente/Workshops: Enden mit Ablauf der Gültigkeit/Verbrauch der Einheiten. Ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen; außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
3. Folgeprogramme: DHW informiert proaktiv über passende Anschlussmöglichkeiten oder neue Formate (z. B. Intensivgruppen, Vertiefungen). Treuevorteile können gewährt werden.
13. Gefährliche, Listen- und auffällige Hunde
1. Rechtsgrundlagen und Definition. Als gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten im Sinne dieser AGB die Tiere nach § 1 Landeshundegesetz RLP (LHundG RLP) sowie vergleichbarer Vorschriften anderer Bundesländer. Dazu zählen insbesondere Hunde, die
• aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als „Hunde bestimmter Rassen“ eingestuft sind (z. B. American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen),
• aufgrund eines Vorfalls oder Verhaltens durch die zuständige Behörde als gefährlich eingestuft wurden, oder
• durch ausgeprägte Aggressions-, Angst- oder Reaktivitätsmuster ein erhöhtes Risiko für Mensch, Tier oder Umfeld darstellen, auch wenn keine behördliche Einstufung vorliegt („reaktive Hunde“).

2. Voraussetzungen für die Teilnahme.
(2.1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, DHW vor Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragsdauer über Einstufungen, Vorfälle oder auffälliges Verhalten zu informieren
(2.2) Für Hunde mit Einstufung nach LHundG RLP oder vergleichbarer Regelung gilt:
• Vorlage einer behördlichen Haltungserlaubnis und Sachkundebescheinigung,
• Nachweis der Versicherung mit der gesetzlich geforderten Deckungssumme,
• Vorlage einer gültigen Haftpflichtpolice,
• Nachweis einer Kennzeichnung (Mikrochip),
• Nachweis, dass ggf. bestehende Auflagen (z. B. Maulkorb- oder Leinenpflicht) eingehalten werden.
(2.3) Bei auswärtigen Haltern sind entsprechende Unterlagen des jeweiligen Bundeslandes vorzulegen.

3. Sicherheitsvorkehrungen während des Trainings.
(3.1) Leinen- und Maulkorbpflicht: Sofern gesetzlich vorgeschrieben oder von DHW für erforderlich gehalten, sind Hunde während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände, bei An-/Abreise und in Pausen angeleint und/oder mit einem passenden Maulkorb zu führen.
(3.2) Das Entleinen oder Entfernen des Maulkorbs erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Trainerin.
(3.3) Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass verwendete Ausrüstung (Leine, Geschirr, Maulkorb) bruch- und ausreißfest ist und dem Hund korrekt passt.
(3.4) Die Trainerin kann jederzeit den Trainingsaufbau, Abstand oder Ablauf anpassen oder den Hund räumlich trennen, um Sicherheit und Lerneffekt für alle Teilnehmenden zu gewährleisten. Eine anteilige Rückerstattung ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Ausschluss und besondere Verantwortung.
(4.1) Bei unvollständigen Nachweisen, fehlender behördlicher Erlaubnis, erkennbarer Gefährdung oder groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Hund ohne Erstattungsanspruch vom Training ausgeschlossen werden.
(4.2) Der Teilnehmer bleibt in diesen Fällen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(4.3) Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die sein Hund verursacht, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Trainerin beruhen.
(4.4) Der Teilnehmer erkennt an, dass das Training mit reaktiven oder aggressiven Hunden ein erhöhtes Restrisiko beinhaltet, das auch bei größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dieses Risiko trägt der Teilnehmer selbst.

5. Vertraulichkeit & Verantwortung.
(5.1) DHW behandelt Informationen über behördliche Einstufungen oder Vorfälle vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Trainingsplanung und Gefahreneinschätzung.
(5.2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen im Status (z. B. neuer Vorfall, neue Auflagen) unverzüglich mitzuteilen.
(5.3) Werden behördliche Vorgaben während der Vertragslaufzeit geändert, ist die Trainerin berechtigt, das Training bis zur Vorlage aktualisierter Nachweise auszusetzen.

6. Empfohlene Vorbereitung (Auszug).
DHW empfiehlt Teilnehmern reaktiver oder auffälliger Hunde, zur eigenen Sicherheit
• vor Trainingsbeginn eine Verhaltensanalyse oder tierärztliche Einschätzung einzuholen,
• geeignete Sicherheitsausrüstung (Doppelsicherung, Halstuch „Im Training“, gelbe Schleife etc.) mitzubringen,
• und bei Teilnahme an Gruppen immer eine zweite Bezugsperson als Absicherung bereitzuhalten und die Trainerin deutlich auf die Reaktivität des Tieres vor Betreten des Trainingsgeländes hinzuweisen.
14. Kundenkreis, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, richtet sich das Leistungsangebot ausschließlich an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bitburg. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dog Human Walk, Kollenbergstr. 10, 54647 Dudeldorf, Deutschland für die Durchführung der Trainingsangebote bzw. Workshops.

15. Widerrufsrecht
Soweit der Zweck der georderten Lieferung und Leistung nicht der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Bestellers zugerechnet werden kann, d. h. für den Fall, dass der Kunde nur Verbraucher ist ohne Bezug zu seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, besteht ein Widerrufsrecht. Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes vor Fristablauf. Der Widerruf ist und wird jedoch erst wirksam, wenn er ordnungsgemäß und fristgerecht zugeht – entweder per Email, Fax oder per Post. Der Widerruf ist zu richten an Dog Human Walk, Kollenbergstr. 10, 54647 Dudeldorf, Email: kontakt@dog-human-walk.com. Hat der Besteller / Kunde zugestimmt, dass mit der Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, erlischt der Anspruch auf das Widerrufsrecht. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung auf geleistete Zahlungen bzw. Teilnahmegebühren. Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge über Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Bei laufenden digitalen Dienstleistungen oder Club-Abonnements kann im Widerrufsfall Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein, soweit gesetzlich zulässig.

16. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen zu vergüten bzw. herauszugeben. Eingegangene Zahlungen, die auf diesen Vertrag geleistet wurden, werden unverzüglich, spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung werden Entgelte nicht berechnet. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, wird insoweit ein Wertersatz geltend gemacht. Sollte der Widerruf des Vertrages zwar innerhalb der 14-Tage-Frist, jedoch so spät erfolgen, dass das Training oder der Workshop bereits vollumfänglich absolviert und in Anspruch genommen wurde, so entspricht der Wertersatz der vereinbarten Vergütung für dieses Training bzw. diesen Workshop.

17. Datenschutzinformation für Online-Anmeldung
Die Datenschutzinformationen finden Sie unter www.dog-human-walk.com/datenschutzerklaerung
Stand: 01.06.2026

AGB Tierheilpraxis

1 Allgemeines 
Allen Leistungen von Dog Human Walk („DHW“ oder “Tierheilpraktikerin”), Verträgen mit dem Tierhalter (im folgenden „Kunde“ oder „Tierhalter“) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Mit der Vereinbarung des ersten Termins erklärt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollständig akzeptiert.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, DHW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. DHW ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. DHW wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Erweiterungen der Leistungen, Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Kunden und DHW erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden. Der Kunde willigt ein, über Änderungen der AGB beim Einloggen auf der jeweiligen Plattform oder per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) widerspricht („Widerspruchsfrist“). Auf diesen Umstand wird DHW bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb der Widerspruchsfrist der DHW gegenüber oder nutzt der Kunde die Services trotz Zugang der Änderungsmitteilung weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden AGB ihm gegenüber wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist er wie DHW berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Etwaige im voraus über den Beendigungszeitraum bezahlte Leistungsentgelte werden anteilig zurückerstattet. DHW wird in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

2. Vertragspartner
Der Behandlungsvertrag kommt zustande mit:
Dog Human Walk
Inh. Tatjana Schröder
Kollenbergstr. 10
54647 Dudeldorf
Deutschland
3.  Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 und §612 Abs. 1  BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Kunde und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
4. Versprechen auf Heilung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben wird. Es wird ebenso kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben.

5. Aufklärung/Hinweise
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass:

• es sich bei den von der Tierheilpraktikerin angewandten Verfahren um schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.

• die Behandlung der Tierheilpraktikerin, eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tierheilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Tierarzt veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Tierheilpraktikerin aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.

• alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen ausgeschlossen sind.

• für die Erteilung einer Auskunft der Tierheilpraktikerin an Dritte eine schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist.
6. Aufklärungspflicht/Aufklärungsumfang
Die Tierheilpraktikerin ist verpflichtet, dem Kunden in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit dem Lesen des Vertrags bestätigt der Tierhalter, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden:
• Aktueller Gesundheitszustand des Tieres,
• Die Art der Erkrankung
• Die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer,
• Die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen,
• Belastungen, Risiken der Therapie
• Honorar, über welches sich auf der Website informiert werden sollte.

7.  Honorar, Kostenerstattung
Nach Dienstvertragsrecht (BGB § 612) können Patienten ohne andere Vorinformationen oder Vereinbarung von einer Abrechnung im „üblichen“ Rahmen ausgehen. Der Leistungserbringer schuldet die Leistung, jedoch nicht den Erfolg. Somit ist nach Dienstvertragsrecht die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Leistungsaufwand/Zeitaufwand der Tierheilpraktikerin. Sie erhält hierfür eine Vergütung zuzüglich Anfahrtskosten in Höhe von 3,50€ je doppelt km und §7 Verbrauchsmaterialien, je nach Einkaufspreis. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und kann in Bar, per Überweisung oder PayPal unmittelbar nach Rechnungseingang, gezahlt werden. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail, Whatsapp oder telefonisch mit der Tierheilpraktikerin vereinbart wurden.
8. Ausfallhonorar
Versäumt der Tierhalter einen fest vereinbarten Behandlungstermin, oder wird innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden dem Kunden der Verdienstausfall in Höhe einer Erstuntersuchung der Preisliste in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Tierhalter mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Tierheilpraktikerin.

9.  Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten pro doppelt km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

10.  Honorar/Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin und Tierhalter vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Alle Leistungen werden bei der Behandlung/ Beratung gegen Barzahlung bzw. Überweisung oder PayPal auf das in der Rechnung genannte Girokonto erbracht. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Der Tierhalter erhält auf Wunsch eine Quittung als Zahlungsnachweis. Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein.
Vermittelt die Tierheilpraktikerin Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen) an den Kunden, ist sie berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.
11. Haftung und Vertragsstrafe bei Missbrauch
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder sein Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

12. Haftung des Behandlers
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

13. Beratung/Nachberatung über Telefon/Whatsapp
Die Beratung/Nachbetreuung per Telefon oder Whatsapp ersetzt die reguläre Behandlung in der Tierheilpraxis nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Über Telefon/Whatsapp können keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht nur vor Ort bei der Praxis.

14. Laborkosten/Kosten für Medikamente
Tierheilpraktikern ist es untersagt verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben. Alle eingesetzten Medikamente sind frei verkäuflich und über Apotheken zu beziehen. Eventuell anfallende Kosten für Laboruntersuchungen durch Fremdlabor werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.
15. Datenschutz
Der Tierhalter wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierheilpraktikerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Der Tierhalter hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.

Einverständniserklärung Datenerhebung:
• Ich bin damit einverstanden, das notwendige Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden und das notwendige Daten zum Zweck der Buchhaltung an einen Buchhalter/Steuerberater weitergegeben werden. Die Tierheilpraktikerin verpflichtet sich, empfindliche Daten welche die Buchhaltung nicht betreffen außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.

• Ich bin damit einverstanden, in dem E-Mail-Verteiler aufgenommen und über aktuelle Veranstaltungen und News informiert zu werden.

Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar.
Die Unterlagen werden 10 Jahre in der Tierheilpraxis aufbewahrt.
16. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Untersuchungs- sowie Anamnesebögen sind urheberrechtlich geschützt. Einem von Dog Human Walk zugesendeten Formulars, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch.


Nicht gestattet ist insbesondere:
• die Vervielfältigung,

• Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung,

• die Weitergabe an Dritte,

• die kommerzielle Nutzung,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Bitburg. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

18. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
Arzneimittel sind in der Regel nicht im Preis enthalten, sondern müssen über eine Apotheke erworben werden.
Stand: 01.06.2026
Der Kunde hat, bei Nutzung der Angebote, diesen AGB sowie die Datenschutzerklärung
zur Kenntnis genommen und stimmt diesen vollumfänglich zu.
Geschützt durch
Shield Security